AGB
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Schwimmkurse von Babyschwimmen Quietscheentchen, Inh. Annika Melcik, (im Folgenden “Anbieter”), gültig.
Die Anmeldung zum Schwimmkurs erfolgt verbindlich und in Textform. Mit der Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Teilnehmer zustande.
2. Stornierung/ Abmeldung
Abmeldung oder Stornierung bitte in schriftlicher Form. Bis 14 Tage vor Kursbeginn entstehen keine Kosten. Ab dem 13.Tag vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr erhoben. Ab Kursbeginn ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Alternativ ist die Nennung eines Ersatzbabys möglich. Nicht wahrgenommene Kursstunden werden nicht rückvergütet.
3. Teilnahmevoraussetzungen und Erkrankungen
Die Teilnahme am Kurs setzt voraus, dass das Kind gesundheitlich in der Lage ist, am Kurs teilzunehmen. Bei Fieber, ansteckenden Erkrankungen oder sonstigen Erkrankungen, bei denen eine Teilnahme am Schwimmkurs nicht empfehlenswert ist, darf das Kind nicht am Kurs teilnehmen.
Die Eltern bzw. die jeweils begleitende Person sind dafür verantwortlich, den Anbieter über relevante gesundheitliche Einschränkungen des Kindes zu informieren und die Teilnahme nur zu ermöglichen, wenn diese aus gesundheitlicher Sicht vertretbar ist.
Die Aufsicht über das Kind während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad obliegt grundsätzlich der begleitenden erwachsenen Person. Den Anweisungen der Kursleitung ist Folge zu leisten.
4. Ausfälle
Falls einzelne Schwimmstunden aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit (ohne mögliche Vertretung), technischen Problemen im Schwimmbad oder ähnlichen Umständen ausfallen, werden die Teilnehmer so früh wie möglich benachrichtigen. Es werden Ersatztermine für die ausgefallenen Stunden angeboten. Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf Kostenerstattung.
4.1 Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt
Im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen und die Durchführung von Schwimmkursen unmöglich machen oder einschränken (wie zum Beispiel Epidemien oder Pandemien, Krieg, Arbeitsstreiks, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, technische Defekte, behördliche Anordnungen), ist der Anbieter während der Störung und in dem Ausmaß ihrer Auswirkungen von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Diese Regelung gilt auch, wenn die genannten Ereignisse und Umstände das betroffene Geschäft für den Anbieter dauerhaft unwirtschaftlich machen oder wenn sie bei den Kooperationspartnern des Anbieters auftreten.
4.2 Änderung des Kursstandorts
In besonderen Ausnahmefällen kann sich der Standort des Schwimmkurses ändern. Dies kann insbesondere aufgrund von betrieblichen, technischen oder organisatorischen Gründen sowie aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, erforderlich sein. Die Teilnehmer werden über eine notwendige Änderung des Kursstandorts so früh wie möglich informiert. Der Anbieter bemüht sich, einen geeigneten Ersatzstandort bereitzustellen.
5. Haftung
Die Teilnahme am Kurs erfolgt unter Beachtung der Anweisungen der Kursleitung und der jeweiligen Haus- und Badeordnung auf eigene Verantwortung.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit der Anbieter den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat.
Die Aufsichtspflicht für das Kind verbleibt während des gesamten Aufenthalts im Schwimmbad bei der begleitenden erwachsenen Person, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.